Erbrecht bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft
Bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft besteht kein gesetzliches Erbrecht, so dass bei dem Tod eines Partner, der andere Partner nicht erbt, es sei denn, dass ein Testament zu seinen Gunsten errichtet wurde.
Achtung: Bei einer Trennung der Partner muss das den Partner begünstigende Testament vernichtet oder durch ein neues Testament widerrufen werden, wenn er nichts erben soll, da ansonsten auch nach der Trennung das Testament im Zweifel bestehen bleibt.
Jetzt Kontakt aufnehmenDie Inhalte dieser Seite sollen lediglich einen Überblick über allgemeine Rechtsfragen vermitteln. Sie können eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und der Aktualität der vorgehaltenen Inhalte wird nicht übernommen.
„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euren Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Kontakt aufnehmen