Navigation überspringenSitemap anzeigen

Erbschaftssteuer

Jeder Erwerb von Todes wegen ist ersichtlich erbschaftssteuerpflichtig, soweit festgelegte Freibeträge überschritten werden, wobei die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Erwerbs entsteht. Die Höhe der Steuerschuld ist abhängig einerseits von der Bewertung des erworbenen Vermögens nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, andererseits davon, in welchem Verhältnis der Begünstigte zu dem Erblasser stand. Dazu hat der Gesetzgeber drei Steuerklassen gebildet. Die Zuordnung zu den einzelnen Steuerklassen und die steuerfreien Freibeträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Jetzt Kontakt aufnehmen
FBH Friedhofs Bestattung Hamburg GmbH

Steuerklasse I

Ehegatten und eingetragener Lebenspartner500.000,00 €
Kinder und Stiefkinder400.000,00 €
Kinder verstorbener Kinder und verstorbener Stiefkinder (Enkel)400.000,00 €
Enkel und Kinder von Stiefkindern200.000,00 €
Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen100.000,00 €

Steuerklasse II

alle nachbenannten Gruppen 20.000,00 €

  • Eltern und Voreltern
  • Geschwister
  • Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwiegereltern
  • geschiedene Ehegatten

Steuerklasse III

Alle übrigen Erwerber und (alle) Zweckzuwendungen 20.000,00 €.

Überlebenden Ehegatten und Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres steht ein zusätzlicher, so genannter Versorgungsfreibetrag zu (bei Ehegatten 256.000,00 €; bei Kindern je nach Alter zwischen 10.300,00 € und 52.000,00 €).

Zu versteuern ist dann nur der Nachlasswert, der die Freibeträge übersteigt, und zwar abhängig von der Steuerklasse und dem Wert der übersteigenden Zuwendung mit den aus nachstehender Tabelle ersichtlichen Prozentsätzen.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlichSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 €71530
300.000 €112030
600.000 €152530
6.000.000 €193030
13.000.000 €233550
26.000.000 €274050
über 26.000.000 €304350

Die Inhalte dieser Seite sollen lediglich einen Überblick über allgemeine Rechtsfragen vermitteln. Sie können eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und der Aktualität der vorgehaltenen Inhalte wird nicht übernommen.

„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euren Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Kontakt aufnehmen
040 - 50 10 13
Zum Seitenanfang