Erbschaftssteuer
Jeder Erwerb von Todes wegen ist ersichtlich erbschaftssteuerpflichtig, soweit festgelegte Freibeträge überschritten werden, wobei die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Erwerbs entsteht. Die Höhe der Steuerschuld ist abhängig einerseits von der Bewertung des erworbenen Vermögens nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, andererseits davon, in welchem Verhältnis der Begünstigte zu dem Erblasser stand. Dazu hat der Gesetzgeber drei Steuerklassen gebildet. Die Zuordnung zu den einzelnen Steuerklassen und die steuerfreien Freibeträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.
Jetzt Kontakt aufnehmenSteuerklasse I
Ehegatten und eingetragener Lebenspartner | 500.000,00 € |
Kinder und Stiefkinder | 400.000,00 € |
Kinder verstorbener Kinder und verstorbener Stiefkinder (Enkel) | 400.000,00 € |
Enkel und Kinder von Stiefkindern | 200.000,00 € |
Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen | 100.000,00 € |
Steuerklasse II
alle nachbenannten Gruppen 20.000,00 €
- Eltern und Voreltern
- Geschwister
- Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
- Stiefeltern
- Schwiegerkinder
- Schwiegereltern
- geschiedene Ehegatten
Steuerklasse III
Alle übrigen Erwerber und (alle) Zweckzuwendungen 20.000,00 €.
Überlebenden Ehegatten und Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres steht ein zusätzlicher, so genannter Versorgungsfreibetrag zu (bei Ehegatten 256.000,00 €; bei Kindern je nach Alter zwischen 10.300,00 € und 52.000,00 €).
Zu versteuern ist dann nur der Nachlasswert, der die Freibeträge übersteigt, und zwar abhängig von der Steuerklasse und dem Wert der übersteigenden Zuwendung mit den aus nachstehender Tabelle ersichtlichen Prozentsätzen.
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 € | 7 | 15 | 30 |
300.000 € | 11 | 20 | 30 |
600.000 € | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 € | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 € | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 € | 27 | 40 | 50 |
über 26.000.000 € | 30 | 43 | 50 |
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„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euren Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Kontakt aufnehmen