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Seebestattungen

Die Seebestattung setzt eine Einäscherung voraus und bedarf der behördlichen Genehmigung. Hier sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorhanden sein. Es ist jedoch auch möglich, dass der nächste Totenfürsorgeberechtigte das für den Verstorbenen schriftlich erklärt.

Die Beisetzung der Urne kann in der Nord- und Ostsee, aber auch in vielen anderen Seegebieten erfolgen. Auf vielen Schiffen, die für uns fahren, können Sie an der Urnenbeisetzung teilnehmen. Die mit der Seebestattung verbundenen Formalitäten übernehmen wir für Sie.

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FBH Friedhofs Bestattung Hamburg GmbH
„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euren Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Kontakt aufnehmen
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