Erbrecht / Testament
Menschen sind sterblich. Mit dieser beunruhigenden Tatsache befassen sich u.a. Religionen, Philosophien - und das Erbrecht, das im 5. Buch des bürgerlichen Gesetzbuches in den §§ 1922 - 2385 BGB geregelt ist. Die Befassung mit diesem Recht ist für viele Menschen eine unvermeidbare Notwendigkeit, sei es, um für den eigenen Tod (Erbfall) Vorsorge zu treffen, oder um seine Rechte als Erbe oder Vermächtnisnehmer wahrzunehmen und durchzusetzen.
Jetzt Kontakt aufnehmenSchon die Vielzahl der Rechtsnormen, die in Nebengesetzen ergänzt werden, deutet auf eine in der Tat komplexe Regelung hin, zu deren Verständnis umfangreiche Kommentare geschrieben und Gerichtsentscheidungen ergangen sind.
Obwohl daher sowohl bei der Vorsorge für den Erbfall als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen als Erbe oder Vermächtnisnehmer vielfach Rechtsrat eingeholt werden sollte, sind Grundkenntnisse im Erbrecht nützlich. Im Folgenden sollen daher die Grundzüge des Erbrechts skizziert werden.
Grundzüge des Erbrechts
Das Erbrecht regelt, in welcher Weise und auf wen (Erben) die Rechte und Pflichten (Erbschaft) eines Verstorbenen (Erblassers) bei seinem Tode (Erbfall) übergehen. Durch die Testierfreiheit ist gewährleistet, dass der Erblasser die Erbfolge nach seinen persönlichen Vorstellungen durch Testament oder Erbvertrag regeln kann. Andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge, die nahe Angehörige als Erben bestimmt. Allerdings hat jeder Erbe das befristete Recht, die Erbschaft auszuschlagen oder seine Haftung zu begrenzen.
Grenzen der Testierfreiheit ergeben sich aus dem Pflichtteilsrecht naher Angehöriger. Zum Nachweis des Erbfalls kann der Erbe einen Erbschein beantragen. Erben und Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, Erbschaftssteuer zu zahlen, deren Höhe von der "Nähe" des Erben zum Erblasser abhängt.
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„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euren Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Kontakt aufnehmen